Ein Zeidler genoss zahlreiche Privilegien, so durfte er in freier Natur überall Honig und Bienenwachs sammeln – aber auch wegen anderer Honigliebhaber und Gefahren, z.B. Bären und Wölfe, eine Waffe tragen. Aus diesem Grund erlaubte der Adel dem Zeidler das Tragen von Waffen. Bauern und Schäfer hatten nicht das Recht eine Waffe zu tragen, obwohl sie sicher auch bei ihren Herden mit Wölfen und Bären zu tun hatten. Viele Abbildungen aus dieser Zeit zeigen daher den Zeidler mit einer Armbrust. Des Weiteren hatten die Zeidler jagdliche (niedere Jagdrecht) und forstliche Privilegien bei denen die Armbrust ebenfalls zu Diensten war. Privilegien bringen auch Plichten mit sich und die Plicht der Zeidler war es, dem Kaiser Kriegsdienst zu leisten was aber selten vorkam. Material des Armbrustbogens: a) mehrere Schichten Horn und Fischbein, die allseits in der Längsrichtung gezähnt, miteinander verleimt und von Tiersehnen umschlossen wurden; zudem bekam dieser Bogen zum Schutz vor Feuchtigkeit eine Ummantelung von Schlangenhaut; außerdem war er nach vorn konkav gearbeitet, um die Spannkraft zu erhöhen b) Federstahl; mittels eines gezwirbelten Hanfstrickes war der Bogen am Schaft unlösbar verankert. Der Bogen selbst wurde NICHT verschraubt sondern in einem passgenauen Durchbruch (Bogenquerschnitt = größter Querschnitt des Bogens) im Schaft beidseitig verkeilt und mit verwirbelten Hanfstricken in der Schaftpassung beidseitig unverrückbar gehalten. Die Enden der Hanfseile wurden um einen beidseitigen Schaftknebel hinter der Bogenpassung (in Richtung Nuß) unter Spannung gewunden und eingenietet und dienten neben der Befestigung des Bogens zum Abfangen des Rückstoßes des selbigen nach dem Abschuß und somit der Ausweitung des Säulendurchbruches entgegen.
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