[contact-form-7 id="3289" title="Kursbuchung"]
Verein
Feucht und das Zeidelwesen
Ein Gutteil der Entwicklung Feuchts geht auf die Honiggewinnung und die außerordentliche Privilegierung der Zeidler zurück. Honig war für Jahrhunderte das einzige Mittel zum Süßen von Speisen und Getränken. Er hatte für Nürnberg eine große Bedeutung und begründete ihren Ruf als Lebkuchenstadt.
Die Gewinnung von Honig durch Menschen gab es schon seit Jahrtausenden. Früher wurden die Bienenvölker aus dem Vorjahr im Wald aufgespürt, getötet und danach das Wachs und der Honig aus dem Bienenstock entnommen, Schwärme wurden nicht ausgebeutet und konnten überwintern.
Das Wort „Zeidel“ bedeutet Honig und „zeideln“ heißt, die Honigwaben aus dem Stock herausschneiden. Die „Zeidler“ waren die Personen, die Waldbienenhaltung betrieben. Sie betrieben eine Weiterentwicklung der Bienenwirtschaft durch planmäßiges Vorgehen. Neue Nistplätze wurden für die Bienen angelegt, die Bienenvölker dadurch vermehrt und der Ertrag gesteigert.
Sie höhlten die Bäume unterhalb des Wipfels (den sie oft beseitigten) aus und verschlossen die so gewonnene Bienenwohnung, die Beuten, mit einem Brett, während eine kleine Öffnung als Flugloch diente (siehe Galerie – Foto 1). Diese Baumbienenwohnungen wurden von schwärmenden Bienen besetzt oder der Zeidler brachte selbst einen Schwarm hinein. Neben der Waldbienenpflege wurde auch Bienenfang betrieben. Die Zeidler durften wilde Bienen fangen und im Wald schwärmen lassen. Zur Erntezeit wurden die Beuten geöffnet und Honig und Wachs entnommen. Durch das Anlegen der Beuten starb der Baum ab, was zu großen Verlusten des Baumbestandes führte.
Zwar gab es auch die Heimbienenhaltung, in denen Bienen in eigens für sie gebauten Stöcken auf Bauernhöfen lebten. Doch konnte sich diese Form der Bienenhaltung auf Grund der großen Bedeutung der Waldbienenhaltung in den großen Wäldern um Nürnberg nicht etablieren.
Bereits 1296 wurde in einer Urkunde die Ernennung eines Zeidelmeisters bestätigt und auf das Zeidelgericht in Feucht verwiesen. Im 13. Jahrhundert war das Zeidelwesen bereit voll ausgebildet. Die Zeidler hatten ihren eigenen Gerichtsstand und ihr Gericht hatte seinen Sitz in Feucht (siehe Galerie – Foto 2).
Die Zeidler hatten schon im 11. und 12. Jahrhundert ein gewisses Pfändungs- und Rügerecht, waren also in den Rang niederer Waldbeamter erhoben worden. Außer dem Forstmeister und den Patrizierfamilien Waldstromer und Koler durften nur die Zeidler Honigwirtschaft betreiben. Die Zeidler waren formal den Erbförstern gleichgestellt. Sie waren freie und unabhängige Lehensleute. Dem Kaiser waren sie zu Kriegsdiensten verpflichtet. Deshalb findet man im Wappen der Marktgemeinde den mit einer Armbrust bewaffneten Zeidler.
Im frühen 16. Jahrhundert gab es im Lorenzer Wald 50 Zeidelgüter. Es waren zumeist ansehnliche Bauerngüter, die Reichslehen waren und die die Zeidler im Erbzinslehensverhältnis nutzten. Aus dem Jahr 1310 ist belegt, dass sie dem Rat der Stadt Nürnberg schwören mussten, den durch Brand und Rodung verödeten Reichswald wieder in einen ordentlichen Zustand zu bringen.
Schon seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts waren die Rechte und Pflichten der Zeidler in dem großen Privileg Kaiser Karls IV. zusammengefasst. Ihre Eigenschaft als Bienenzüchter wurde beschrieben und ihre Funktion als Zeidler ausdrücklich von anderen Berufsgruppen abgegrenzt Sie waren neben den Förstern allein berechtigt, in den Nürnberger Wäldern Bienen zu halten. Alles hierzu nötige Holz, ebenso das Bauholz für ihre Wohn- und Wirtschaftsgebäude, musste ihnen unentgeltlich überlassen werden. Sie waren in allen Städten des Reiches zollfrei.
Für ihre Güter mussten sie seit 1427 ein gewisses Quantum Honig, später eine Vergütung in Geld, das so genannte Honiggeld bezahlen. Im Jahr 1606 mussten von Zeidlern im Lorenzer Wald zum Beispiel 411 Maß (1 Maß = 1,069 Liter) Honig erbracht werden, was einem Wert von 40 Gulden, sechs Pfund und 20 Pfennigen entsprach.
Das wichtigste Privileg der Zeidler war ihre eigene Gerichtsbarkeit. Den Vorsitz in diesem Gericht führte ursprünglich der von den Zeidlern gewählte Zeidelmeister, später der Waldamtmann. Im Hochmittelalter gab es in jedem Dort ein Ortsgericht, in dem der jeweilige Grundherr als Richter Recht sprach. In Feucht war es die Ministerialenfamilie der Feuchter. Es ist aber anzunehmen, dass bereits 1470 das Ortsgericht Feucht nicht mehr existierte, sondern dass das Zeidelgericht auch allgemeines Ortsgericht geworden war. Die räumliche Zuständigkeit erstreckte sich auf den Lorenzer Wald mit Ausnahme von Brunn.
Das Gericht bestand aus Oberrichter, Unterrichter, Schöffen und Ratsschöffe, den Vierern, den Waldherren und dem Waldamtmann. Gewöhnlich tagte das Zeidelgericht dreimal im Jahr. Im 17. und 18. Jahrhundert tagte es nur noch selten. Die letzte Sitzung fand 1779 statt. Der Hauptgrund für die immer seltenere Abhaltung des Zeidelgerichts waren einmal der Rückgang der Zeidlerei und dass sich rechtliche und sachliche Zuständigkeiten des Zeidelgerichts mit denen des Forstgerichts Lorenzi sowie des Land- und Bauerngerichts in Nürnberg weitgehend überschritten. Dazu kamen die hohen Kosten, die mit der im 16. Jahrhundert sehr aufwendigen konstituierenden Eröffnungssitzung verbunden waren. Die preußischen Behörden hoben schließlich das Zeidelgericht 1796 auf.
Im Laufe der Jahrhunderte ist die Bedeutung der Zeidlerei stark zurückgegangen. Durch die Einfuhr des Rohrzuckers im 16. Jahrhundert verlor der Honig seine Monopolstellung. Das zeigte sich im Sinken des Preises für Bienenvölker. 1538 wurde der Wert eines Bienenvolkes noch mit 3 Gulden angesetzt, während für eine Kuh 5 Gulden zu bezahlen waren. Fünf Jahre später sank der Preis bereits auf 2 Gulden.
Auch der Wald hatte sich verändert. Im Mittelalter bestand er aus Mischwald. Dieser Mischbestand war eine entscheidende Grundlage für die Waldbienenwirtschaft, denn er gestattete Früh- und Spättracht, wodurch die für einen reichen Ertrag nötige Dauertracht gewährleistet war. Auch ausgedehnte Heidekraut- Heidelbeer- und Preißelbeerflächen bildeten eine weitere Lebensgrundlage für die Bienen.
Durch die Nadelholzaussaaten wandelte sich der Wald in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in einen reinen Föhrenwald mit wesentlich geringerem Ertrag der Honigernte. Der Anbau von Zuckerrüben am Ende des 17. Jahrhunderts ließ den Honig als Süßungsmittel bedeutungslos werden.
Die Biene im Logo des Marktes Feucht, der Zeidlerschütz im Wappen, das Zeidelmuseum, das Zeidelgericht und das Zeidlerschloss zeigen, wie wichtig für Feucht die Zeidlerei war.
Sie hob Feucht aus den Reigen anderer Dörfer und Marktflecken heraus, weil nicht wenige Einwohner, die Zeidler, zwar keine Adeligen waren, aber zu einem äußerst privilegierten Stand gehörten.
Verfasst von Konrad Barthel, ergänzt durch Wolfgang Mittwoch.
Impressum
Angaben gem. § 6 Tele-Dienste-Gesetz (TDG)
Verein: Zeidel-Museum Feucht e.V.
Vereinsregister am Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg
Registernummer: 30253
Vertretungsberechtigt:
1.Vorsitzender: Ralph Reiwe
Gundekarstraße 20, 90537 Feucht
2.Vorsitzender: Frank Landsgesell
Dreibrückenstrasse 30, 90592 Schwarzenbruck
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Zeidel-Museum Feucht e.V. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Zeidel-Museum Feucht e.V., welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Zeidel-Museum Feucht e.V. kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Zeidel-Museum Feucht e.V. behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (“Links”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Zeidel-Museum Feucht e.V.s liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Zeidel-Museum Feucht e.V. von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Zeidel-Museum Feucht e.V. erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Zeidel-Museum Feucht e.V. hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Zeidel-Museum Feucht e.V. eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Zeidel-Museum Feucht e.V. ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Zeidel-Museum Feucht e.V. selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Zeidel-Museum Feucht e.V. der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Zeidel-Museum Feucht e.V.s nicht gestattet.
4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Zeidler Weihnachtsfeier
Auch in diesem Jahr möchten wir euch alle recht Herzlich zur Zeidler-Weihnachtsfeier Einladen, Und freuen uns auf einen Geselligen und Besinnlichen Abend.
Wann: Am 08.12.2018 ab 16:00h Wo: im Zeidel-Museum

Ausstellungen
Im Erdgeschoss des Zeidelmuseums ist ein Bereich für Wechsel- und Sonderausstellungen eingerichtet. Dort finden regelmäßig Ausstellungen von regionalen und überregionalen Künstlern statt, die der Trägerverein des Zeidelmuseums organisiert.
Aquarell- oder Ölmalerei, Grafik oder Keramik bis hin zu Fotokunst werden hier ausgestellt.
Aktuell: Bilder von Heike Wölk
Meine schönsten himmlischen und irdischen Bilder in Acryl und Aquarell
Ausstellungseröffnung am Sonntag den 04.11.2018 ab 13:30Uhr
Austellung an den kommenden Sonntagen im November von 13:30Uhr-17:30Uhr
Homepage: https://heike-woelk.jimdo.com/
Lehrpfad
Das Zeidelmuseum Feucht betreibt zwei Lehrbienenstände und einer davon ist in ca. 300m Entfernung vom Museum. Sie können gerne nach dem Besuch, diesen aufsuchen und echte Bienen bei der Arbeit zusehen.
Der Weg ist recht einfach – gehen sie aus dem Museum, dann rechts und überqueren die Pfinzinstrasse bis sie zum kleinen Bach schräg gegenüber kommen. Folgen sie dem Bach ca. 250m bis zu einer kleinen Bücke. Überquere Sie diese und nach weiteren 50m geht ein schmaler Weg rechts zum Lehrbienenstand.
Zukünftig ist geplant, das der Lehrpfad gesäumt von Informationsstehlen, bei denen man sich Interaktiv Informieren kann
Das Video oben zeigt in Zeitraffer den 4 Minuten langen Gehweg.
